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Neue Dachfenster für den Denkmalschutz und den Altbau

Großes Dachfenster für viel Licht - auch im Altbau

Unsere langjährige Erfahrung bei der Herstellung von Dachschiebefenstern, spiegelt sich nicht nur in unseren Produkten wider, sondern auch im Bereich des Denkmalschutzes. So haben wir verschiedene Dachschiebefenster in unserem Programm, die den umfangreichen Anforderungen und Vorschriften der verschiedenen Denkmalbehörden in allen Bundesländern gerecht werden.

Ebenso erfüllen unsere Dachschiebefenster die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes GEG, welches im Jahr 2021 die damalige Energieeinsparverordnung EnEV abgelöst hat.


Für alle Einbausituationen das passende Fenster

Lassen Sie sich von unseren verschiedenen Modellen inspirieren und wählen das für Sie passende Dachschiebefenster aus. Gerne beraten wir Sie auch, um das passende Fenster für Sie zu finden. Passen Sie ihr Fenster ebenfalls farblich an das historische Gebäude an, indem Sie aus einer Vielzahl an RAL- und DB-Tönen wählen können.


Denkmalschutz heißt nicht Verzicht auf Komfort

Die Elemente unserer Dachschiebefenster gleiten nahezu lautlos und leichtläufig auf und zu. Je nach Fenstermodell bieten wir verschiedene Bedienmöglichkeiten an, entweder manuelle Dachschiebefenster oder elektrische Dachfenster. Dabei steht das „M“ in der Modellbezeichnung für manuell und das „W“ immer für den elektrischen Betrieb. Eine umfangreiche Auswahl an optional erhältlichem Zubehör erhöht den Komfort unserer Dachschiebefenster zudem.


Dachfenster und Denkmalschutz

Unsere geeigneten Modelle für den
Einbau in denkmalgeschützte Bauten:


Rufen Sie uns unter 06441 - 446590 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir melden uns umgehend bei Ihnen,
damit Ihr Traum von einem großzügigen, neuen Dachschiebefenster nicht ein Traum bleibt.


verasonn Dachschiebefenster von Sunslider - optimiert für den Denkmalschutz



Denkmalschutz und was Sie beachten müssen

Altbau mit Dachflächenfenstern

Beim Einbau neuer Dachfenster in denkmalgeschützten Gebäuden ist es besonders wichtig, die Vorschriften des Denkmalschutzes zu beachten. Oftmals sind solche Gebäude Teil des kulturellen Erbes und es ist wichtig, ihren historischen Charakter zu erhalten.

Daher müssen bei der Auswahl und Installation neuer Dachschiebefenster, Materialien und Designs gewählt werden, die sich harmonisch in das Gesamtbild des Gebäudes einfügen und von den jeweiligen Denkmalämtern genehmigt sind.

Richtlinien für die Sanierung und den Einbau neuer Dachfenster in Altbauten unterscheiden sich zudem von Bundesland zu Bundesland. Oft ist auch zu beachten, dass der Einbau Flächenbündig mit der Dacheindeckung erfolgen muss.

Es ist ratsam, sich vorab mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. So kann der Einbau neuer Dachfenster sowohl die energetische Effizienz des Gebäudes verbessern als auch seinen historischen Wert bewahren.


Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Neben dem zusätzlichen Raum, der bei einer Sanierung eines alten Dachbodens gewonnen wird, steht in den meisten Fällen auch die Energieeinsparung im Vordergrund. Hierfür müssen die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, beachtet und eingehalten werden.

Das GEG legt bei Neubauten, sowie auch bei der Sanierung von Altbauten fest, welche Maßnahmen für die Energieeinsparung notwendig sind und umgesetzt werden müssen. So müssen neue Dachfenster mindestens eine Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung vorweisen. Auch der sogenannte „U-Wert“, der den Wärmedämmungsdurchgangskoeffizienten angibt, wird vom GEG vorgegeben. Grundsätzlich gilt, je niedriger der angegebene U-Wert, desto höher der Effekt der Wärmedämmung.

Ein weiterer Aspekt ist die Einhaltung der „Mindestlichtfläche“, die man benötigt, um den Raum zu erhellen, diese wird von den Landesbauordnungen der Bundesländer vorgegeben.

Nicht zuletzt ist in den meisten Bundesländern, bei Sanierungsmaßnahmen im Dachbereich, besonders beim Einbau neuer Dachfenster, eine Baugenehmigung erforderlich, die von den örtlichen Bauämtern vergeben wird.

Gebäudeenergiegesetz und Dachfenster Vorgaben

Anforderung GEG-Richtlinie Einhaltungskriterien
Mindestanforderungen an Dachfenster Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung Neue Dachfenster müssen mindestens Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung aufweisen.
Wärmedämmungsdurchgangskoeffizient (U-Wert) Festlegung eines maximalen U-Werts Einhaltung des vom GEG festgelegten maximalen U-Werts für Wärmedämmungsdurchgangskoeffizienten.
Mindestlichtfläche Vorgabe durch Landesbauordnungen der Bundesländer Einhaltung der vorgegebenen Mindestlichtfläche gemäß den Landesbauordnungen der Bundesländer.
Erfordernis einer Baugenehmigung Abhängig von den örtlichen Bauämtern und Bundesländern Einholung einer Baugenehmigung von den örtlichen Bauämtern gemäß den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer.

Planung nur mit professioneller Beratung

Modernes Dachflächenfenster nach Sanierung

Bei so vielen Vorschriften und Anweisungen, die es bei der Sanierung eines alten Daches zu beachten gilt, empfehlen wir unseren Kunden daher immer, sich von einem Architekten vor Ort beraten zu lassen. Denn wie bereits erwähnt sind die Richtlinien von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Der Denkmalschutz zielt darauf ab, die historische Bausubstanz und die ursprüngliche Optik von Baudenkmälern weitestgehend zu erhalten. Die Genehmigung für den Einbau neuer Dachschiebefenster, sowie von neuen Flachdachfenstern oder auch Dachausstiegen bei denkmalgeschützten Altbauten, obliegt der örtlichen Denkmalbehörde und muss von ihr geprüft und genehmigt werden. Auf Grund der vielen Vorschriften und komplexen Auflagen, die bei der Dachsanierung anfallen, ist der Einbau von Dachfenstern in einen Altbau oftmals teurer als bei einem Neubau, daher raten wir hierfür höhere Kosten einzuplanen.

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Erleichterung durch staatliche Förderungen

Lassen Sie sich nicht von den vielen Vorschriften und erhöhten Kosten abschrecken, denn neben diesen Aspekten besteht die Möglichkeit der stattlichen Förderung für den Einbau von Dachfenstern in denkmalgeschützte Bauten. Ebenso können vergünstigte Kredite der KfW in Anspruch genommen werden und die Investition erleichtern. Fragen Sie hierzu unbedingt auch Ihren Planer.

Achten Sie bitte darauf, dass Förderungen unbedingt VOR Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden müssen!

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