/

Vorschriften beim Dachausbau

Wenn Sie zusätzlichen Wohnraum in Ihren eigenen vier Wänden schaffen möchten, ist ein Dachausbau eine gute Möglichkeit. Denn mit vergleichsweise geringen Kosten lässt sich ein bislang ungenutzter Dachboden in einen wunderschönen Wohnraum verwandeln. Doch sobald Sie einen Innenausbau planen oder das Dachgeschoss mit Dachfenstern oder einem Dachflächenfenster ausstatten möchten, sollten Sie sich mit der Vielzahl von Vorschriften auseinandersetzen, die es beim Dachausbau zu beachten gilt. Wir haben die wichtigsten Aspekte hier für Sie zusammengefasst.

Notwendige Genehmigungen für den Dachausbau

Ihr erster Ansprechpartner ist die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde. Ob Sie für den Einbau eines Dachfensters oder den Innenausbau des Dachgeschosses eine Baugenehmigung benötigen oder ob ein Freistellungs- oder Anzeigeverfahren eingeleitet werden müssen, das wird durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt, und die ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In jedem Fall stellen sowohl der Einbau von Dachfenstern als auch der Innenausbau des Dachgeschosses eine Nutzungsänderung dar und müssen daher genehmigt werden.

Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihre Kommune. Hier wird man Ihnen auch mitteilen, ob Sie für den neuen Wohnraum einen zusätzlichen Parkplatz nachweisen müssen. Zudem erhalten Sie Einblick in den Bebauungsplan für Ihre Wohngegend. Für Sie relevant ist die im Bebauungsplan aufgeführte Geschossflächenzahl. Diese gibt an, wie viel Quadratmeter Wohnfläche pro Geschoss auf Ihrem Grundstück zulässig sind. Achten Sie darauf, diesen Wert nicht zu überschreiten.

So berechnen Sie die Wohnfläche unter Dachschrägen

Bei der Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss ist die sogenannte lichte Höhe des Raumes maßgebend, also der Abstand zwischen Fußboden und Decke. Bereiche des Raumes, in denen die lichte Höhe weniger als einen Meter beträgt, bleiben bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt. Bereiche mit einer lichten Höhe zwischen 1,00 und 1,99 Meter werden zu 50 Prozent angerechnet, alle Bereiche mit einer Lichthöhe von 2,00 Metern und mehr werden vollständig, also zu 100 Prozent, angerechnet.

Dämmung und Dachfenster: Geregelt durch die Energieeinsparverordnung

Möglicherweise ist Ihr Dachstuhl nicht oder nicht ausreichend gedämmt. Achten Sie bei der Wahl des Dämmstoffes und der Dachfenster auf die aktuelle Energieeinsparverordnung. Geeignete Dach- bzw. Dachflächenfenster und eine gute Dämmung tragen entscheidend dazu bei, ein angenehmes und behagliches Wohnklima in Ihrem neuen Dachgeschossraum zu schaffen. Eine fachgerechte Dämmung und Luftdichtung im Dachgeschoss helfen dabei, die Heizkosten im Winter zu reduzieren und den Raum im Sommer vor Überhitzung schützen.

Dachflächenfenster helfen bei der Erfüllung der Brandschutzvorschriften

Alle Materialien, die beim Dachausbau verwendet werden, müssen den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes entsprechen. Unter Umständen müssen Sie zudem Flucht- oder Rettungswege für die Feuerwehr nachweisen. In vielen Fällen bietet sich ein Rettungsweg über das Dach an. Ausreichend große Dachfenster helfen dabei, die Anforderungen zu erfüllen. Bei allen Fragen zum Thema Brandschutz helfen Ihnen ebenfalls die zuständige Bauaufsichtsbehörde und die örtliche Feuerwehr weiter.

Diesen Beitrag teilen:

Jetzt unverbindlich beraten lassen: 06441 - 44 65 90

Gerne beraten wir Sie kompetent und umfassend zum Thema. Kontaktformular
Können wir Ihnen helfen?

Dann kontaktieren Sie uns unter Telefon 06441 – 44 65 90 oder unter info@verasonn.de.

06441 – 44 65 90
info@verasonn.de